Rohdichte

Die Roh­dich­te be­schreibt die Masse eines Bau­stof­fes im Ver­hält­nis zu sei­nem Vo­lu­men. Je grö­ßer die Roh­dich­te eines Bau­stof­fes, desto schwe­rer ist das Ma­te­ri­al. Der Wert wird in kg/m³ an­ge­ge­ben. Im Mau­er­werks­bau ist die so ge­nann­te Roh­dich­te­klas­se eine Art Kenn­zei­chen für das Stein­ge­wicht.

Siehe auch

Auf­grund sei­ner Form, sei­ner Maße, der Roh­dich­te und der Druck­fes­tig­keit ist der De­cken­zie­gel zum Auf­bau einer Zie­gel­de­cke bwz. eines Zie­gel­mas­siv­dachs ge­eig­net. Zu­sam­men mit Stahl­be­ton bil­det der De­cken­zie­gel den Grund­bau­stein die­ser De­cken­art. Zudem er­füllt der De­cken­zie­gel eine sta­ti­sche Funk­ti­on. Um eine ge­schlos­se­ne Zie­gel­flä­che als De­cken­un­ter­sicht zu bil­den, ver­fügt ein De­cken­zie­gel über so ge­nann­te Fuß­leis­ten, die die Mörtel­fu­gen über­de­cken. Es gibt al­ler­dings auch De­cken­zie­gel, die nur als Zwi­schen­bau­teil von Ein­hän­ge­de­cken die­nen. Sie haben eine an­de­re Form und wer­den zwi­schen die Trä­ger ein­ge­hängt.
Von einem ge­schütz­ten Mau­er­werk spricht man, wenn das Mau­er­werk vor ein­drin­gen­dem Was­ser ge­schützt ist. Beim ge­schütz­ten Mau­er­werk kann es sich um das Mau­er­werk in Au­ßen­wän­den, das z. B. durch den Putz oder an­de­re Ver­klei­dung ge­schützt ist, oder um die in­ne­re Wand­scha­le einer zwei­scha­li­gen Mauer han­deln. Na­tür­lich ist die In­nen­wand eben­falls ein ge­schütz­tes Mau­er­werk. Hier wird meist ein LD-​Ziegel ver­wen­det, da das ge­schütz­te Mau­er­werk auch mit einem Mau­er­zie­gel von ge­rin­ge­rer Roh­dich­te aus­kommt.
In der Regel ist der HD-​Ziegel (HD = High Den­si­ty) ein Mau­er­zie­gel für un­ge­schütz­tes Mau­er­werk. Ab einer Roh­dich­te von mehr als 1 kg/dm3 wird der HD-​Ziegel auch als Mau­er­zie­gel in ge­schütz­tem Mau­er­werk ver­baut. An­de­re Schreib­wei­se: HD Zie­gel
Der LD-​Ziegel (LD = Low Den­si­ty) ist ein Mau­er­zie­gel mit ge­rin­ger Roh­dich­te, das heißt we­ni­ger als 1,0 kg/dm3. Die­ser LD-​Ziegel ist aus­schließ­lich für die Ver­wen­dung im ge­schütz­ten Mau­er­werk vor­ge­se­hen. An­de­re Schreib­wei­se: LD Zie­gel
Leicht­zie­gel haben eine Roh­dich­te von ma­xi­mal 1,4 kg/dm³. Daher sind sie be­son­ders leicht und auch dem­entspre­chend ein­fach zum ver­ar­bei­ten. Sie eig­nen sich her­vor­ra­gend zur Wär­me­däm­mung. Leicht­zie­gel sind zum Bei­spiel Po­ren­zie­gel oder Hoch­loch­zie­gel. Die Poren im Leicht­zie­gel ent­ste­hen durch die Bei­mi­schung von Braun­koh­le­staub oder Sä­ge­mehl, die beim Bren­nen der Zie­gel Hohl­räu­me hin­ter­las­sen.
Plan­füll­zie­gel eig­nen sich zu Her­stel­lung von Wohnungs-​ und Haus­trenn­wän­den und Brand­wän­den, da sie die hohen An­for­de­run­gen an den Schall­schutz er­fül­len. Sie wer­den zu­nächst mit Dünn­bett­mör­tel auf­ge­mau­ert. Der Mör­tel wird im Tauch­ver­fah­ren auf die Plan­füll­zie­gel auf­ge­tra­gen oder mit Hilfe einer Mör­tel­wal­ze. Nach dem ge­schoß­ho­hen Auf­mau­ern der Trenn­wand wer­den die Hohl­kam­mern der Plan­füll­zie­gel vor­ge­n­äßt und sorg­fäl­tig mit fließ­fä­hi­gem Beton aus­ge­gos­sen. Da­durch ent­ste­hen sehr mas­si­ve, bie­ge­stei­fe Trenn­wän­de mit hoher Roh­dich­te.
Im All­ge­mei­nen ver­steht man unter einem un­ge­schütz­ten Mau­er­werk ein Mau­er­werk, das nicht gegen ein­drin­gen­des Was­ser ge­schützt ist. Das un­ge­schütz­te Mau­er­werk ist ver­schie­de­nen Um­welt­ein­flüs­sen, wie dem Regen, dem Wind und der Sonne di­rekt aus­ge­setzt. Aus die­sem Grund kom­men hier nur HD-​Ziegel zum Ein­satz, die eine hö­he­re Roh­dich­te auf­wei­sen und als Mau­er­zie­gel be­son­ders gut für un­ge­schütz­tes Mau­er­werk ge­eig­net sind.
Unter einem Voll­zie­gel ver­steht man einen HD-​Ziegel (HD = High Den­si­ty), des­sen Quer­schnitt bis zu 15 Pro­zent ge­rin­ger aus­fal­len darf. Es ist die Lo­chung senk­recht zur La­ger­flä­che oder Mul­den, die beim Voll­zie­gel höchs­tens 20 Pro­zent des ge­sam­ten Zie­gel­vo­lu­mens aus­ma­chen dür­fen. Der Voll­zie­gel wird als HD-​Ziegel haupt­säch­lich für un­ge­schütz­tes Mau­er­werk ver­wen­det. Aber auch im ge­schütz­ten Mau­er­werk kommt er mit einer Roh­dich­te von mehr als 1,0 kg/dm3 zum Ein­satz.
Die Wär­me­leit­fä­hig­keit λ be­schreibt das Ver­mö­gen von Fest­stof­fen, Flüs­sig­kei­ten und Gasen, ther­mi­sche En­er­gie zu trans­por­tie­ren. Die Wär­me­leit­fä­hig­keit ist ab­hän­gig von der Roh­dich­te, dem Feuch­te­ge­halt, der Tem­pe­ra­tur, der Po­ro­si­tät, der Po­ren­struk­tur und der chemisch-​mineralischen Zu­sam­men­set­zung eines Stof­fes. Je klei­ner die Wär­me­leit­fä­hig­keit eines Zie­gels ist, desto bes­ser dämmt er. Im Laufe der Jahre hat sich die Wär­me­leit­fä­hig­keit für Mau­er­werk deut­lich ver­rin­gert. So lagen die Spit­zen­wer­te im Jahr 1957 bei λ=0,28 und im Jahr 2008 nur noch bei λ=0,07.
All­ge­mei­nes zum bau­li­chen Schall­schutz Recht­li­che Grund­la­ge für den bau­li­chen Schall­schutz bil­det seit über 20 Jah­ren die DIN 4109 vom No­vem­ber 1989. Dort sind alle er­for­der­li­chen Nach­wei­se und An­for­de­run­gen für den Schall­schutz fest­ge­legt. Aus­sa­ge­kräf­ti­ge Zah­len lie­fert dem­nach das so­ge­nann­te Schall­dämm Maß R'w. Schall­däm­mung der Wand gegen Au­ßen­lärm Durch die ge­for­der­te Wär­me­däm­mung sind die Au­ßen­wän­de der Zie­gel­häu­ser oh­ne­hin sehr dick. Daher sind die Werte des Lärm­schut­zes bei ge­wöhn­li­chen ein­scha­li­gen Au­ßen­wän­den mit Zie­geln leicht zu er­rei­chen. We­sent­lich ist je­doch, dass der Schutz gegen Au­ßen­lärm von der ge­sam­ten Fas­sa­de er­bracht wer­den muss. Das heißt, dass auch Schwach­stel­len wie Fens­ter, Fens­ter­ele­men­te und Roll­la­den­käs­ten einen aus­rei­chen­de Schall­däm­mung der Haus­wand ge­währ­leis­ten müs­sen. An­sons­ten ver­schlech­tern diese Bau­tei­le, selbst bei ge­rin­gem Flä­chen­an­teil, die Schall­schutz­wer­te enorm. Au­ßer­dem haben auch die Raum­geo­me­trie und die Raum­grö­ße einen er­heb­li­chen Ein­fluss auf die Schall­däm­mung. Schall­däm­mung der Wände im In­nen­be­reich Der Schall­schutz im In­nen­be­reich wird über die DIN 4109 fest­ge­legt. Die An­for­de­run­gen ent­spre­chen dem Ziel, dass Men­schen in Auf­ent­halts­räu­men vor un­zu­mut­ba­ren Be­läs­ti­gun­gen ge­schützt wer­den. Al­ler­dings kann durch diese ge­re­gel­ten Min­dest­an­for­de­run­gen nicht ge­währ­leis­tet wer­den, dass keine Ge­räu­sche von außen oder aus be­nach­bar­ten Räu­men mehr wahr­ge­nom­men wer­den. Daher gilt es immer auf un­nö­ti­gen Lärm zu ver­zich­ten und ge­gen­sei­tig Rück­sicht zu neh­men. Nach DIN 4109 müs­sen zum Bei­spiel Woh­nungs­trenn­wän­de in Ge­schoß­häu­sern eine Luft­schall­däm­mung von min­des­tens 53 dB er­fül­len und Haus­trenn­wän­de von Rei­hen­häu­sern 57 dB. Da­ne­ben gibt es eben­so recht­lich fest­ge­leg­te An­for­de­run­gen für den er­höh­ten Schall­schutz. Diese müs­sen je­doch ge­son­dert ver­trag­lich ver­ein­bart wer­den. Hier gilt eine Luft­schall­däm­mung von min­des­tens 55 dB bei Woh­nungs­trenn­wän­den und De­cken und 67 dB bei Haus­trenn­wän­den. Aus­füh­rungs­hin­wei­se für schall­däm­men­de Wände Alle An­schlüs­se an Wände und De­cken der schall­däm­men­den Wände müs­sen hohl­raum­frei aus­ge­führt sein, um die zu er­war­ten­den Werte bzgl. der Schall­däm­mung der Wand zu er­rei­chen. Zu­guns­ten des Schall­schut­zes soll­te zu­sätz­lich auf In­stal­la­tio­nen in Woh­nungs­trenn­wän­den ver­zich­tet wer­den, da nach dem Set­zen der Schlit­ze der ver­blei­ben­de Rest­quer­schnitt meist nicht aus­reicht, um den Maß­ga­ben zu ge­nü­gen. Bei Trenn­wän­den aus Plan­füll­zie­geln oder Schall­schutz­zie­geln soll­te der Um­fang der Schlitz­ar­bei­ten zu­min­dest auf ein Mi­ni­mum be­schränkt wer­den. Fol­gen­de Punk­te soll­ten bei der Elek­tro­in­stal­la­ti­on in schall­däm­men­de Wände be­ach­tet wer­den: Elek­tro­dosen nicht ge­gen­über­lie­gend an­ord­nen Fla­che In­stal­la­ti­ons­do­sen ver­wen­den Elek­tro­dosen in noch un­ge­schnit­te­nen Zie­geln an­ord­nen auf Rohr­lei­tun­gen grund­sätz­lich ver­zich­ten Un­se­re Zie­gel­pro­duk­te für Schall­däm­mung Für die Schall­däm­mung der In­nen­wän­de emp­feh­len wir un­se­re Schall­schutz­zie­gel mit Roh­dich­te­klas­se 1,2 und 1,4 in den Wand­di­cken 11 cm, 17,5 cm und 24 cm. Au­ßer­dem füh­ren wir den Plan­füll­zie­gel IM­PLEO in den Wand­di­cken 17,5 cm, 24 cm und 30 cm. Das Be­son­de­re am IM­PLEO ist sein hohes Schall­däm­maß von 64 dB. Das rührt daher, dass seine Hohl­kam­mern ge­schoss­hoch mit fließ­fä­hi­gem Beton aus­ge­gos­sen wer­den. So ent­steht eine Trenn­wand von hoher Roh­dich­te. Auf­grund der hohen An­for­de­run­gen an den Wär­me­schutz, er­fül­len un­se­re Zie­gel für die Au­ßen­wand al­le­samt die Min­dest­an­for­de­run­gen für den Schall­schutz gegen Au­ßen­lärm.