Der bauliche Brandschutz
Nach Musterbauordnung für den baulichen Brandschutz sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Bei einem Brand muss es möglich sein, Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen und wirksame Löscharbeiten durchzuführen. Technische Maßnahmen für den Brandschutz ist die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen entsprechend ihres Brandverhaltens und ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit. Dazu gibt es verschiedene Einstufungen.
Brandverhalten von Baustoffen
Gemäß dem baulichen Brandschutz werden Baustoffe als nichtbrennbar (A1 u. A2), schwer entflammbar (B1), normal entflammbar (B2) oder leicht entflammbar (B3) eingestuft. Nach deutschen und europäischen Brandschutznormen sind Ziegel als nichtbrennbarer Baustoff deklariert. Sie entwickeln beim Brand keinen Rauch und es fällt auch kein Material vom Ziegel ab oder tropft ab.
Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
Bauteile werden nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in feuerbeständige, hoch feuerhemmende und feuerhemmende Bauteile unterteilt. Die Einstufung bezieht sich bei tragenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall und bei nicht tragenden, raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung. Es gibt Bauteile komplett aus nichtbrennbaren Baustoffen, wie zum Beispiel das Ziegelmauerwerk, oder auch Bauteile, deren tragenden Elemente aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Brennstoffen haben. Daneben gibt es noch Bauteile deren tragende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen, dafür ihre Verkleidung und Dämmung aus nichtbrennbaren Baustoffen zusammengesetzt ist. Schließlich gibt es natürlich auch Bauteile komplett aus brennbaren Baustoffen. Für all diese Begebenheiten gibt es definierte Feuerwiderstandsklassen.
Brandwände aus Ziegeln
Um Brandabschnitte abschotten zu können, müssen die Wände gemäß dem baulichen Brandschutz den Anforderungen einer Brandwand entsprechen. Eine Brandwand muss ganz aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Ziegeln) und mindestens den Feuerwiderstandsklassen REI 90-M bzw. EI 90-M angehören. Dafür geeignet sind zum Beispiel Voll- und Hochlochziegel, verklebt mit Normalmauermörtel, mit Rohdichteklasse 1,4 und 24 cm Wanddicke, Hochlochziegel mit einer Rohdichteklasse 0,8 und 24 cm Wanddicke mit Normalmauermörtel verklebt, oder Planziegel mit Rohdichteklasse 0,9 und 24 cm Wanddicke.