Allgemeines zum baulichen Schallschutz
Rechtliche Grundlage für den baulichen Schallschutz bildet seit über 20 Jahren die DIN 4109 vom November 1989. Dort sind alle erforderlichen Nachweise und Anforderungen für den Schallschutz festgelegt. Aussagekräftige Zahlen liefert demnach das sogenannte Schalldämm Maß R'w.
Schalldämmung der Wand gegen Außenlärm
Durch die geforderte Wärmedämmung sind die Außenwände der Ziegelhäuser ohnehin sehr dick. Daher sind die Werte des Lärmschutzes bei gewöhnlichen einschaligen Außenwänden mit Ziegeln leicht zu erreichen. Wesentlich ist jedoch, dass der Schutz gegen Außenlärm von der gesamten Fassade erbracht werden muss. Das heißt, dass auch Schwachstellen wie Fenster, Fensterelemente und Rollladenkästen einen ausreichende Schalldämmung der Hauswand gewährleisten müssen. Ansonsten verschlechtern diese Bauteile, selbst bei geringem Flächenanteil, die Schallschutzwerte enorm. Außerdem haben auch die Raumgeometrie und die Raumgröße einen erheblichen Einfluss auf die Schalldämmung.
Schalldämmung der Wände im Innenbereich
Der Schallschutz im Innenbereich wird über die DIN 4109 festgelegt. Die Anforderungen entsprechen dem Ziel, dass Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt werden. Allerdings kann durch diese geregelten Mindestanforderungen nicht gewährleistet werden, dass keine Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen mehr wahrgenommen werden. Daher gilt es immer auf unnötigen Lärm zu verzichten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Nach DIN 4109 müssen zum Beispiel Wohnungstrennwände in Geschoßhäusern eine Luftschalldämmung von mindestens 53 dB erfüllen und Haustrennwände von Reihenhäusern 57 dB. Daneben gibt es ebenso rechtlich festgelegte Anforderungen für den erhöhten Schallschutz. Diese müssen jedoch gesondert vertraglich vereinbart werden. Hier gilt eine Luftschalldämmung von mindestens 55 dB bei Wohnungstrennwänden und Decken und 67 dB bei Haustrennwänden.
Ausführungshinweise für schalldämmende Wände
Alle Anschlüsse an Wände und Decken der schalldämmenden Wände müssen hohlraumfrei ausgeführt sein, um die zu erwartenden Werte bzgl. der Schalldämmung der Wand zu erreichen. Zugunsten des Schallschutzes sollte zusätzlich auf Installationen in Wohnungstrennwänden verzichtet werden, da nach dem Setzen der Schlitze der verbleibende Restquerschnitt meist nicht ausreicht, um den Maßgaben zu genügen. Bei Trennwänden aus Planfüllziegeln oder Schallschutzziegeln sollte der Umfang der Schlitzarbeiten zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. Folgende Punkte sollten bei der Elektroinstallation in schalldämmende Wände beachtet werden:
- Elektrodosen nicht gegenüberliegend anordnen
- Flache Installationsdosen verwenden
- Elektrodosen in noch ungeschnittenen Ziegeln anordnen
- auf Rohrleitungen grundsätzlich verzichten
Unsere Ziegelprodukte für Schalldämmung
Für die Schalldämmung der Innenwände empfehlen wir unsere Schallschutzziegel mit Rohdichteklasse 1,2 und 1,4 in den Wanddicken 11 cm, 17,5 cm und 24 cm. Außerdem führen wir den Planfüllziegel IMPLEO in den Wanddicken 17,5 cm, 24 cm und 30 cm. Das Besondere am IMPLEO ist sein hohes Schalldämmaß von 64 dB. Das rührt daher, dass seine Hohlkammern geschosshoch mit fließfähigem Beton ausgegossen werden. So entsteht eine Trennwand von hoher Rohdichte. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Wärmeschutz, erfüllen unsere Ziegel für die Außenwand allesamt die Mindestanforderungen für den Schallschutz gegen Außenlärm.