Alles was Sie über ein Ziegelhaus wissen müssen!

Auf den folgenden Seiten klären wir Sie auf! Sie erfahren alles, was Sie über den Bau eines Ziegelhauses wissen müssen. Wie können Sie Ihr Haus am besten vor Außenlärm schützen? Welche Werte sind bei der Schalldämmung aufschlussreich? Wie erreiche ich eine ausreichende Wärmedämmung des Hauses und wie sieht es mit dem baulichen Brandschutz bei einem Ziegelhaus aus? Wir geben Ihnen Antworten und helfen Ihnen im Wirrwarr des Baurechts zurechtzufinden. 

Wärmedämmung von Gebäuden Der Sinn einer passenden Wärmedämmung ist, dass der Heizenergiebedarf im Haus den Anforderungen entsprechend begrenzt wird. Der Heizenergiebedarf ist dabei abhängig von der Wärmedämmqualität der Außenbauteile, den Wärmebrücken am Haus, der Luftdichtheit der Gebäudehülle, der Lüftung, sowie von der Kompaktheit, Lage und Ausrichtung des Hauses. Die Wärmedämmqualität der Bauteile lasst sich an verschiedenen Kennzahlen messen. Die Wärmeleitfähigkeit λ beschreibt das Vermögen thermische Energie zu transportieren. Je kleiner λ ist, desto besser dämmt also der Baustoff. Der Wärmedurchgangskoeffizient U oder auch "U-Wert" gibt den Wärmestrom (in W) je m² durch eine Wand an. Auch hier gilt, je kleiner der U-Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmqualität der Außenbauteile. Als dritte Kennzahl zur Wärmedämmung eines Hauses, ist noch der Transmissionswärmeverlust H'T zu nennen. Es ist der mittlere, wärmebrückenbereinigte U-Wert der Gebäudehülle in W/(m²K). Je kleiner H'T, desto besser dämmt die Gebäudehülle. Rechtliches zu Wärmedämmung und Wärmeschutz Seit 2002 gibt es bauordnungsrechtliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Diese werden über die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Zudem gilt seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Während die EnEV vorgibt, inwiefern der Energiebedarf von Häusern reduziert werden muss, verpflichtet das EEWärmeG zur Nutzung von regenerativen Energiequellen, wie zum Beispiel Solarenergie, Biogas oder Geothermie. Mindestwärmeschutz Der gesetzliche Mindestwärmeschutz gewährleistet, dass bei ausreichender Beheizung und Lüftung ein hygienisches Raumklima herrscht und sich kein Tauwasser oder Schimmel bildet. Ein Außenmauerwerk aus hochwärmedämmenden Ziegeln erfüllt den Mindestwärmeschutz bereits ohne Zusatzdämmung, in einschaliger Bauweise. Allerdings hängt der Mindestwärmeschutz nicht nur von der Wärmedämmung eines Hauses ab, sondern auch von der relativen Luftfeuchtigkeit. Daher ist es wichtig, dass bei der Nutzung von Gebäuden auf ausreichenden Luftwechsel geachtet wird. Wärmebrücken am Haus Wärmebrücken sind Bereiche in den Außenbauteilen, in denen ein erhöhter Energieabfluss vorliegt. Stellen an denen Energie abfließen kann, sind Bereiche, an denen das Material wechselt, wie zum Beispiel an Fenstern, Türen, Dach und Balkon oder bei Decken- oder Wandeinbindungen. Aber auch an vergrößerten kalten Außenoberflächen kann Energie abweichen. Dazu zählen Gebäudeaußenecken oder Vorsprünge.  Luftdichtheit Um unnötige Wärmeverluste aufgrund von luftundichten Fugen und Bauteilanschlüssen zu minimieren, ist natürlich auch eine gewisse Luftdichtheit der Gebäudehülle erforderlich um eine ausreichende Wärmedämmung für Ihr Haus zu gewährleisten. Laut EnEV 2014 muss die Außenfläche des Hauses, inklusive Fugen dauerhaft luftundurchlässig sein und nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein. Bei Ziegelmauerwerk ist eine naßverputzte Innen- und Außenoberfläche ausreichend, wobei der Putz durchgängig, ohne Fehlstellen bis zum angrenzenden Bauteil aufzutragen ist. Neuralgische Punkte sind hier meist die Bauteilanschlüsse von Leichtbau an Massivbau, Fenster- und Türanschlüsse, sowie Elektroinstallationen. Sommerlicher Wärmeschutz Um kritische Räume vor zu hohen Temperaturen im Sommer zu schützen, gilt es sich an die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2014 zu halten. Der sogenannte Sonneneintragskennwert ist abhängig von der Klimaregion, der Bauart, der Intensität der Nachlüftung und von der Verglasungsart, Orientierung, Neigung und Verschattung des Hauses. Rollläden, Fensterläden, drehbare Lamellen, Vordächer, Markisen oder verdunkelte Scheiben können hier zur Wärmedämmung Ihres Hauses beitragen. Unsere Ziegelprodukte für den Wärmeschutz Mit unseren Ziegeln für den Wärmeschutz erreichen Sie hervorragende Grundvoraussetzungen für die Wärmedämmung Ihres Hauses. Wir führen den Thermopor-ISO-Plan plus mit einer Wärmeleitfähigkeit von nur 0,11 in Wanddicken von 30cm, den Thermopor-ISO-Plan mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,14, den ISO-B Plus mit λ=0,12, außerdem verschiedene Leichtziegel, Planziegel und Hochlochziegel. 
Allgemeines zum baulichen Schallschutz Rechtliche Grundlage für den baulichen Schallschutz bildet seit über 20 Jahren die DIN 4109 vom November 1989. Dort sind alle erforderlichen Nachweise und Anforderungen für den Schallschutz festgelegt. Aussagekräftige Zahlen liefert demnach das sogenannte Schalldämm Maß R'w. Schalldämmung der Wand gegen Außenlärm Durch die geforderte Wärmedämmung sind die Außenwände der Ziegelhäuser ohnehin sehr dick. Daher sind die Werte des Lärmschutzes bei gewöhnlichen einschaligen Außenwänden mit Ziegeln leicht zu erreichen. Wesentlich ist jedoch, dass der Schutz gegen Außenlärm von der gesamten Fassade erbracht werden muss. Das heißt, dass auch Schwachstellen wie Fenster, Fensterelemente und Rollladenkästen einen ausreichende Schalldämmung der Hauswand gewährleisten müssen. Ansonsten verschlechtern diese Bauteile, selbst bei geringem Flächenanteil, die Schallschutzwerte enorm. Außerdem haben auch die Raumgeometrie und die Raumgröße einen erheblichen Einfluss auf die Schalldämmung. Schalldämmung der Wände im Innenbereich Der Schallschutz im Innenbereich wird über die DIN 4109 festgelegt. Die Anforderungen entsprechen dem Ziel, dass Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt werden. Allerdings kann durch diese geregelten Mindestanforderungen nicht gewährleistet werden, dass keine Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen mehr wahrgenommen werden. Daher gilt es immer auf unnötigen Lärm zu verzichten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Nach DIN 4109 müssen zum Beispiel Wohnungstrennwände in Geschoßhäusern eine Luftschalldämmung von mindestens 53 dB erfüllen und Haustrennwände von Reihenhäusern 57 dB. Daneben gibt es ebenso rechtlich festgelegte Anforderungen für den erhöhten Schallschutz. Diese müssen jedoch gesondert vertraglich vereinbart werden. Hier gilt eine Luftschalldämmung von mindestens 55 dB bei Wohnungstrennwänden und Decken und 67 dB bei Haustrennwänden. Ausführungshinweise für schalldämmende Wände Alle Anschlüsse an Wände und Decken der schalldämmenden Wände müssen hohlraumfrei ausgeführt sein, um die zu erwartenden Werte bzgl. der Schalldämmung der Wand zu erreichen. Zugunsten des Schallschutzes sollte zusätzlich auf Installationen in Wohnungstrennwänden verzichtet werden, da nach dem Setzen der Schlitze der verbleibende Restquerschnitt meist nicht ausreicht, um den Maßgaben zu genügen. Bei Trennwänden aus Planfüllziegeln oder Schallschutzziegeln sollte der Umfang der Schlitzarbeiten zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. Folgende Punkte sollten bei der Elektroinstallation in schalldämmende Wände beachtet werden: Elektrodosen nicht gegenüberliegend anordnen Flache Installationsdosen verwenden Elektrodosen in noch ungeschnittenen Ziegeln anordnen auf Rohrleitungen grundsätzlich verzichten Unsere Ziegelprodukte für Schalldämmung Für die Schalldämmung der Innenwände empfehlen wir unsere Schallschutzziegel mit Rohdichteklasse 1,2 und 1,4 in den Wanddicken 11 cm, 17,5 cm und 24 cm. Außerdem führen wir den Planfüllziegel IMPLEO in den Wanddicken 17,5 cm, 24 cm und 30 cm. Das Besondere am IMPLEO ist sein hohes Schalldämmaß von 64 dB. Das rührt daher, dass seine Hohlkammern geschosshoch mit fließfähigem Beton ausgegossen werden. So entsteht eine Trennwand von hoher Rohdichte. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Wärmeschutz, erfüllen unsere Ziegel für die Außenwand allesamt die Mindestanforderungen für den Schallschutz gegen Außenlärm.
Der bauliche Brandschutz Nach Musterbauordnung für den baulichen Brandschutz sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Bei einem Brand muss es möglich sein, Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen und wirksame Löscharbeiten durchzuführen. Technische Maßnahmen für den Brandschutz ist die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen entsprechend ihres Brandverhaltens und ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit. Dazu gibt es verschiedene Einstufungen. Brandverhalten von Baustoffen Gemäß dem baulichen Brandschutz werden Baustoffe als nichtbrennbar (A1 u. A2), schwer entflammbar (B1), normal entflammbar (B2) oder leicht entflammbar (B3) eingestuft. Nach deutschen und europäischen Brandschutznormen sind Ziegel als nichtbrennbarer Baustoff deklariert. Sie entwickeln beim Brand keinen Rauch und es fällt auch kein Material vom Ziegel ab oder tropft ab. Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen Bauteile werden nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in feuerbeständige, hoch feuerhemmende und feuerhemmende Bauteile unterteilt. Die Einstufung bezieht sich bei tragenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall und bei nicht tragenden, raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung. Es gibt Bauteile komplett aus nichtbrennbaren Baustoffen, wie zum Beispiel das Ziegelmauerwerk, oder auch Bauteile, deren tragenden Elemente aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Brennstoffen haben. Daneben gibt es noch Bauteile deren tragende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen, dafür ihre Verkleidung und Dämmung aus nichtbrennbaren Baustoffen zusammengesetzt ist. Schließlich gibt es natürlich auch Bauteile komplett aus brennbaren Baustoffen. Für all diese Begebenheiten gibt es definierte Feuerwiderstandsklassen. Brandwände aus Ziegeln Um Brandabschnitte abschotten zu können, müssen die Wände gemäß dem baulichen Brandschutz den Anforderungen einer Brandwand entsprechen. Eine Brandwand muss ganz aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Ziegeln) und mindestens den Feuerwiderstandsklassen REI 90-M bzw. EI 90-M angehören. Dafür geeignet sind zum Beispiel Voll- und Hochlochziegel, verklebt mit Normalmauermörtel, mit Rohdichteklasse 1,4 und 24 cm Wanddicke, Hochlochziegel mit einer Rohdichteklasse 0,8 und 24 cm Wanddicke mit Normalmauermörtel verklebt, oder Planziegel mit Rohdichteklasse 0,9 und 24 cm Wanddicke.