Siehe auch
Der bauliche Brandschutz
Nach Musterbauordnung für den baulichen Brandschutz sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Bei einem Brand muss es möglich sein, Menschen und Tiere in Sicherheit zu bringen und wirksame Löscharbeiten durchzuführen. Technische Maßnahmen für den Brandschutz ist die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen entsprechend ihres Brandverhaltens und ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit. Dazu gibt es verschiedene Einstufungen.
Brandverhalten von Baustoffen
Gemäß dem baulichen Brandschutz werden Baustoffe als nichtbrennbar (A1 u. A2), schwer entflammbar (B1), normal entflammbar (B2) oder leicht entflammbar (B3) eingestuft. Nach deutschen und europäischen Brandschutznormen sind Ziegel als nichtbrennbarer Baustoff deklariert. Sie entwickeln beim Brand keinen Rauch und es fällt auch kein Material vom Ziegel ab oder tropft ab.
Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen
Bauteile werden nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in feuerbeständige, hoch feuerhemmende und feuerhemmende Bauteile unterteilt. Die Einstufung bezieht sich bei tragenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall und bei nicht tragenden, raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung. Es gibt Bauteile komplett aus nichtbrennbaren Baustoffen, wie zum Beispiel das Ziegelmauerwerk, oder auch Bauteile, deren tragenden Elemente aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine durchgehende Schicht aus nicht brennbaren Brennstoffen haben. Daneben gibt es noch Bauteile deren tragende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen, dafür ihre Verkleidung und Dämmung aus nichtbrennbaren Baustoffen zusammengesetzt ist. Schließlich gibt es natürlich auch Bauteile komplett aus brennbaren Baustoffen. Für all diese Begebenheiten gibt es definierte Feuerwiderstandsklassen.
Brandwände aus Ziegeln
Um Brandabschnitte abschotten zu können, müssen die Wände gemäß dem baulichen Brandschutz den Anforderungen einer Brandwand entsprechen. Eine Brandwand muss ganz aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Ziegeln) und mindestens den Feuerwiderstandsklassen REI 90-M bzw. EI 90-M angehören. Dafür geeignet sind zum Beispiel Voll- und Hochlochziegel, verklebt mit Normalmauermörtel, mit Rohdichteklasse 1,4 und 24 cm Wanddicke, Hochlochziegel mit einer Rohdichteklasse 0,8 und 24 cm Wanddicke mit Normalmauermörtel verklebt, oder Planziegel mit Rohdichteklasse 0,9 und 24 cm Wanddicke.
Allgemeines zum baulichen Schallschutz
Rechtliche Grundlage für den baulichen Schallschutz bildet seit über 20 Jahren die DIN 4109 vom November 1989. Dort sind alle erforderlichen Nachweise und Anforderungen für den Schallschutz festgelegt. Aussagekräftige Zahlen liefert demnach das sogenannte Schalldämm Maß R'w.
Schalldämmung der Wand gegen Außenlärm
Durch die geforderte Wärmedämmung sind die Außenwände der Ziegelhäuser ohnehin sehr dick. Daher sind die Werte des Lärmschutzes bei gewöhnlichen einschaligen Außenwänden mit Ziegeln leicht zu erreichen. Wesentlich ist jedoch, dass der Schutz gegen Außenlärm von der gesamten Fassade erbracht werden muss. Das heißt, dass auch Schwachstellen wie Fenster, Fensterelemente und Rollladenkästen einen ausreichende Schalldämmung der Hauswand gewährleisten müssen. Ansonsten verschlechtern diese Bauteile, selbst bei geringem Flächenanteil, die Schallschutzwerte enorm. Außerdem haben auch die Raumgeometrie und die Raumgröße einen erheblichen Einfluss auf die Schalldämmung.
Schalldämmung der Wände im Innenbereich
Der Schallschutz im Innenbereich wird über die DIN 4109 festgelegt. Die Anforderungen entsprechen dem Ziel, dass Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt werden. Allerdings kann durch diese geregelten Mindestanforderungen nicht gewährleistet werden, dass keine Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen mehr wahrgenommen werden. Daher gilt es immer auf unnötigen Lärm zu verzichten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Nach DIN 4109 müssen zum Beispiel Wohnungstrennwände in Geschoßhäusern eine Luftschalldämmung von mindestens 53 dB erfüllen und Haustrennwände von Reihenhäusern 57 dB. Daneben gibt es ebenso rechtlich festgelegte Anforderungen für den erhöhten Schallschutz. Diese müssen jedoch gesondert vertraglich vereinbart werden. Hier gilt eine Luftschalldämmung von mindestens 55 dB bei Wohnungstrennwänden und Decken und 67 dB bei Haustrennwänden.
Ausführungshinweise für schalldämmende Wände
Alle Anschlüsse an Wände und Decken der schalldämmenden Wände müssen hohlraumfrei ausgeführt sein, um die zu erwartenden Werte bzgl. der Schalldämmung der Wand zu erreichen. Zugunsten des Schallschutzes sollte zusätzlich auf Installationen in Wohnungstrennwänden verzichtet werden, da nach dem Setzen der Schlitze der verbleibende Restquerschnitt meist nicht ausreicht, um den Maßgaben zu genügen. Bei Trennwänden aus Planfüllziegeln oder Schallschutzziegeln sollte der Umfang der Schlitzarbeiten zumindest auf ein Minimum beschränkt werden. Folgende Punkte sollten bei der Elektroinstallation in schalldämmende Wände beachtet werden:
Elektrodosen nicht gegenüberliegend anordnen
Flache Installationsdosen verwenden
Elektrodosen in noch ungeschnittenen Ziegeln anordnen
auf Rohrleitungen grundsätzlich verzichten
Unsere Ziegelprodukte für Schalldämmung
Für die Schalldämmung der Innenwände empfehlen wir unsere Schallschutzziegel mit Rohdichteklasse 1,2 und 1,4 in den Wanddicken 11 cm, 17,5 cm und 24 cm. Außerdem führen wir den Planfüllziegel IMPLEO in den Wanddicken 17,5 cm, 24 cm und 30 cm. Das Besondere am IMPLEO ist sein hohes Schalldämmaß von 64 dB. Das rührt daher, dass seine Hohlkammern geschosshoch mit fließfähigem Beton ausgegossen werden. So entsteht eine Trennwand von hoher Rohdichte. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Wärmeschutz, erfüllen unsere Ziegel für die Außenwand allesamt die Mindestanforderungen für den Schallschutz gegen Außenlärm.